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Das Unternehmen

Simplifying your IT-security journey.

CRA-Compliance, End-to-End

Der EU Cyber Resilience Act (CRA) legt verbindliche Cybersicherheitspflichten für Produkte mit digitalen Elementen fest. mgm security partners begleitet Sie End-to-End – von Governance und sicherer Entwicklung bis zu Incident-Meldung und auditfähigen Nachweisen.

Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026, die vollständigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027.

Unsere Leistung

Angebot

Fünf aufeinander abgestimmte Leistungsbausteine entlang des gesamten CRA-Lebenszyklus.

  • Produktportfolio nach Standard-, wichtiger und kritischer Klasse einordnen
  • Ist-Stand gegen Annex I & II abgleichen, Lücken quantifizieren
  • Konformitätsbewertungsweg festlegen (Selbstbewertung vs. Prüfstelle)
  • Priorisierte Roadmap mit Meilensteinen zu den CRA-Fristen

CRA-Pflichten in ISMS, Risikomanagement und Lieferantenprozesse integrieren.

  • Rollen, Verantwortlichkeiten und Reportinglinien für CRA-Themen definieren
  • Bestehendes ISO-27001-ISMS um CRA-Kontrollen erweitern statt neu aufbauen
  • Lieferanten- & Drittanbieter-Bewertung inkl. Vertragsklauseln
  • Management-Reporting und interne Awareness-Formate

Sicherheit über den SSDLC verankern – mit CRA-konformen SBOMs via mgm ATLAS und sicheren Defaults.

  • Security-by-Design- und Secure-Defaults-Vorgaben in den Entwicklungsprozess einbetten
  • Maschinenlesbare SBOMs (CycloneDX/SPDX) mit mgm ATLAS automatisiert erzeugen und pflegen
  • Abhängigkeiten und Open-Source-Komponenten kontinuierlich auf Schwachstellen prüfen
  • Sichere Update- und Patch-Mechanismen für die gesamte Supportdauer etablieren
  • PSIRT/CSIRT-Prozesse inkl. Eskalationswegen und Verantwortlichkeiten aufsetzen
  • Meldeprozess an das ENISA-Portal: 24-Stunden-Vorwarnung, 72-Stunden-Meldung, Abschlussbericht
  • Coordinated Vulnerability Disclosure für externe Melder etablieren
  • Anbindung an bestehende SOC- und Incident-Response-Strukturen
  • Penetrationstests und Sicherheitsanalysen entlang der Annex-I-Anforderungen
  • Technische Dokumentation und Konformitätserklärung auditfest aufbereiten
  • Begleitung bei der Konformitätsbewertung, ggf. mit notifizierter Stelle
  • CE-Kennzeichnung und Übergabe an das Marktüberwachungsverfahren

Die Herausforderung

Achtung!
  • Verbindliche CRA-Fristen: Meldepflicht ab September 2026, Konformität bis Dezember 2027
  • Unklarer Produktscope, Risikoklassifizierung und Konformitätsbewertung
  • Kein Prozess zur Meldung von Schwachstellen und Vorfällen binnen 24 Stunden
  • Sicherheit nicht in Design, Entwicklung und Lieferkette verankert
  • Fehlende SBOMs, Dokumentation und auditfähige Nachweise

Unser Mehrwert

Ergebnis
  • End-to-End: Governance, Entwicklung, Incident-Meldung und Nachweise
  • Maßnahmen zur Erfüllung der CRA-Pflichten in Ihr bestehendes ISMS integriert
  • Etablierung konformer Meldeprozesse
  • Praxisnahe Umsetzung von Experten, die die Technik kennen, nicht nur die Regeln
  • Auditfähige Nachweise und Konformitätsdokumentation

Ihr Weg zur CRA-Konformität

Vorgehen
  • Governance
    Scoping, Gap-Analyse und Verankerung der CRA-Pflichten in Ihrem bestehenden ISMS – die Basis für alle weiteren Schritte.
  • Sichere Entwicklung
    Security by Design, gehärteter SSDLC und lückenlose SBOMs sorgen dafür, dass neue Releases von Anfang an konform sind.
  • Meldung & Incident-Mgmt
    Ab dem 11.09.2026 zählt jede Stunde: PSIRT-Prozesse und Meldewege für die 24-h-/72-h-Fristen stehen rechtzeitig bereit.
  • Assessment & Nachweise
    Tests, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung münden in der CE-Kennzeichnung bis zum 11.12.2027.
Roadmap: Ihr Weg zur CRA-Konformität - Governance, Sichere Entwicklung, Meldung & Incident-Management, Assessment & Nachweise, CE-Kennzeichnung bis 11.12.2027

CRA-Beratung: Ihre Fragen, kurz beantwortet

Die Verordnung ist bereits seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft. Ab dem 11. September 2026 müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle gemeldet werden, ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Anforderungen vollständig – neue Produkte mit digitalen Elementen dürfen dann nur noch mit CRA-konformer CE-Kennzeichnung in der EU in Verkehr gebracht werden.

Der CRA gilt grundsätzlich für alle Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig vom Firmensitz. In unserem CRA-Scoping klären wir, welche Produkte betroffen sind, in welche Risikoklasse sie fallen und welche Ausnahmen greifen könnten (z. B. für reine Open-Source-Projekte ohne kommerzielle Verwertung).

Der CRA sieht ein dreistufiges Bußgeldsystem vor: bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die zentralen Sicherheitsanforderungen, bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % für sonstige Pflichten und bis zu 5 Mio. € bzw. 1 % bei falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden – zusätzlich zum Risiko, Produkte nicht mehr in der EU vertreiben zu dürfen.

Nein. Ein bestehendes ISO-27001- oder vergleichbares ISMS ist eine gute Grundlage. Wir ergänzen es um die CRA-spezifischen Kontrollen – etwa Produktrisikoklassifizierung, SBOM-Pflege und Meldeprozesse – statt Parallelstrukturen aufzubauen.

Das hängt von Produktportfolio und Ausgangslage ab. Scoping und Gap-Analyse liefern in der Regel innerhalb weniger Wochen eine belastbare Roadmap; die vollständige Umsetzung bis zur Konformitätsbewertung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Maximiliane Mayer

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DeepDive

Infos

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist die erste EU-weite Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für „Produkte mit digitalen Elementen“ festlegt – also praktisch jede Hardware und Software mit einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem Gerät oder Netzwerk.

Im Kern verlangt der CRA drei Dinge:

  • Sicherheit „by Design und by Default“ über den gesamten Produktlebenszyklus
  • Einen strukturierten Umgang mit Schwachstellen inklusive Software Bill of Materials (SBOM)
  • und verpflichtende Meldungen aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerer Sicherheitsvorfälle an ENISA und die zuständigen Behörden.

Die Anforderungen gelten gestaffelt – wer jetzt beginnt, vermeidet Zeitdruck kurz vor den Fristen.

10.12.2024
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/2847
11.09.2026
Meldepflichten für Schwachstellen & Vorfälle werden scharf geschaltet
11.12.2027
Volle Anwendung, CE-Kennzeichnung nur mit CRA-Konformität
bis 15 Mio. €
Bußgeld bei Verstoß gegen die Kernanforderungen (2,5% vom weltweiten Jahresumsatz)
Infos

Wer ist betroffen? Drei Risikoklassen

Der CRA staffelt seine Anforderungen nach dem Risiko, das ein Produkt für die Cybersicherheit darstellt. Die Klasse entscheidet, ob eine Selbstbewertung genügt oder eine unabhängige Prüfstelle eingebunden werden muss.

Standard
 

  • Rund 90 % aller betroffenen Produkte.
  • Konformität wird per Selbstbewertung des Herstellers nachgewiesen.
  • Beispiele: klassische Business-Software, Consumer-Elektronik, einfache IoT-Geräte

Wichtige Produkte
(Annex III)

  • Klasse I benötigt harmonisierte Normen oder eine Prüfstelle
  • Klasse II verlangt zwingend eine unabhängige Konformitätsbewertung.
  • Beispiele: Identitäts- & Zugriffsmanagement, Passwort-Manager, Betriebssysteme, Smart-Home-Sicherheitstechnik, Hypervisor, Container-Runtimes

Kritische Produkte
(Annex IV)

  • Höchste Risikostufe – verpflichtende Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle nach einem europäischen Schema.
  • Beispiele: Smartcards und vergleichbare sicherheitskritische Hardware-Komponenten